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Verordnung

WIE WIRD VERORDNET?

Wenn Sie noch nie in einer psychiatrischen Behandlung waren, können Sie eine Erstverordnung für eine psychisch-funktionelle Behandlung in einer Facharztpraxis für Neurologie oder Psychiatrie oder in einer psychiatrischen Institutsambulanz bekommen. Dort wird eine fachärztliche Diagnose gestellt und es werden Behandlungsempfehlungen gegeben. Ihre Hausarztpraxis kann eine Verordnung ausstellen, wenn eine aktuelle psychiatrische Diagnose vorliegt (zum Beispiel in einem aktuellen Entlassungsbericht oder einem Facharztbrief) oder wenn eine Erstverordnung von einer so genannten Stelle ausgestellt wurde und eine Weiterverordnung erfolgen soll. Hausärzte oder Kinderärzte können die psychisch-funktionelle Behandlung ohne fachärztliche Diagnose nur dann verordnen, wenn bei einer neurologischen oder pädiatrischen Erkrankung eine Leitsymptomatik im Erleben oder Verhalten behandelt werden soll. 

PRIVATLEISTUNG

Sie können selbstverständlich unsere Angebote auch auf privater Ebene in Anspruch nehmen, zum Beispiel im Bereich Coaching oder Entspannungsmethoden.

ABLAUF

Die Termine finden in der Regel einmal wöchentlich statt und haben eine Dauer von 60 Minuten. Die Therapien werden mit ihrer Bezugstherapeuten*in auf ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Verordnung oder zur psychisch-funktionellen Behandlungen der Ergotherapie haben, können Sie sich jederzeit unverbindlich an uns wenden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.